Auf dieser Seite hast du die Möglichkeit, Lösungen und Antworten für Fragen, die während der Bearbeitung deiner Bewerbung und danach auftreten, zu finden. Wird deine Frage nicht beantwortet, melde dich gerne bei uns.

Fragen und Antworten

Können sich nur bayerische Unternehmen und Einrichtungen um den Staatspreis für bayerische Kreativorte bewerben?

Ja, der Kreativort muss sich in Bayern befinden.

Kann die Bewerbung abgelehnt werden?

Ja, bitte bewirb dich nur, wenn du die veröffentlichten Bewerbungsbedingungen mit deinem Ort erfüllst.

Kann ich Bilder, Präsentationen oder andere Formate mitschicken?

Ja, kreative Ergänzungen wie Fotos, Grafiken, Skizzen oder kurze Präsentationen sind ausdrücklich willkommen, um euren Ort anschaulich zu präsentieren.

Warum gibt es eine Zeichenvorgabe von 3.500–5.000 Zeichen?

Die Zeichenvorgabe sorgt dafür, dass alle Einreichungen vergleichbar, aussagekräftig und fair bewertet werden können. Sie gibt genug Raum, um euren Kreativort detailliert zu beschreiben, lässt aber gleichzeitig Texte nicht unnötig lang werden. So können die Jury und andere Beteiligte die Inhalte gut erfassen und miteinander vergleichen.

Mein Ort ist in öffentlicher Trägerschaft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, kannst du. Es sollen sowohl privatwirtschaftlich als auch öffentlich getragene Kreativorte ausgezeichnet werden. Orte in öffentlicher Trägerschaft bewerben sich allerdings um den undotierten „Sonderpreis für kommunales Engagement“.

Ich bin nicht der/die Kreativortbetreibende. Kann ich einen Ort vorschlagen?

Ja, das ist möglich. Vorschlagsberechtigt sind die Kreativortbetreibenden und ebenfalls Drittbewerbende, wenn die Bewerbung nachträglich von den Kreativortbetreibenden bestätigt wird. Ausgezeichnet wird immer der Kreativort selbst. Bitte nutze folgendes Formular für deinen Vorschlag: Schlage uns einen bayerischen Kreativort vor!

Wann erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Benachrichtigung der Preisträger und Preisträgerinnen und Bewerbenden erfolgt voraussichtlich im Juni 2026.

Kann ich mich auch schriftlich mit Einreichung der Unterlagen bewerben?

Nein, die Bewerbung kann ausschließlich online erfolgen. Die Jury wird bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern.

Was passiert mit meiner Bewerbung nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens?

Das Innovationsnetzwerk Kreativwirtschaft wird den Kreativort im Falle einer Auszeichnung in Absprache mit dem/der Bewerbenden auf den Internetseiten www.staatspreis-kreativorte.bayern und www.bayern-innovativ.de vorstellen, inkl. Bilder und Pressetexten.

Wir möchten uns als Kommune bewerben. Geht das?

Eine Kommune, die einen konkreten Ort betreibt, kann sich gerne um den Sonderpreis für kommunales Engagement bewerben.

Kann ich unseren Text nachreichen, wenn ich erst später merke, dass er nicht den geforderten 3.500–5.000 Zeichen entspricht?

Bewerbungen mit Texten, die den geforderten Umfang nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Ihr könnt den Text aber innerhalb der Einreichungsfrist korrigieren und die Bewerbung erneut einreichen. Dazu müsst ihr euch bitte komplett neu bewerben. Bitte prüft vor dem Absenden sorgfältig, dass der Text die Vorgabe von 3.500–5.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) erfüllt.